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DER VORSTAND
Der Vorstand leitet, präsentiert und verwaltet das Vermögen der Gemeinde. Dieser wird von den Mitgliedern der Gemeinde in der Versammlung gewählt. Der gewählte Vorstand erfüllt seine Aufgaben in Übereinstimmung mit der Satzung der Gemeinde und den Landesgesetzen.
Der aktuell gewählte Vorstand besteht aus folgenden Personen:
Besondere Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit werden neben dem Vorstand derzeit wahrgenommen von: